Version 1.1 · Stand 7. September 2026
zyvon, Einzelunternehmen von Arlind Gashi
Lettenstrasse 7
6343 Rotkreuz ZG, Schweiz
E-Mail: info@tempconnectsuisse.ch, Telefon: 041 244 05 15
Nicht im Handelsregister eingetragen (keine Eintragungspflicht), nicht mehrwertsteuerpflichtig.
(nachfolgend «zyvon» oder «Anbieterin»)
Vertragspartner der Anbieterin sind ausschliesslich Unternehmen und Selbständigerwerbende im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit (B2B), namentlich:
(Büros und Baufirmen gemeinsam die «Kunden» oder «Nutzer»).
zyvon ist ein unabhängiges Software-Unternehmen mit Sitz in Rotkreuz ZG. zyvon entwickelt und betreibt unter anderem die SaaS-Plattform TempConnect (Editionen Bau und Medical), eine digitale Plattform für die Anbahnung, Vermittlung und administrative Abwicklung von Temporäreinsätzen zwischen Einsatzbetrieben und bewilligten Temporärbüros, sowie das Stundenmodul TempTime und das CRM TempOffice.
zyvon ist kein Personalverleiher und keine Arbeitsvermittlerin im Sinne des AVG. zyvon stellt ausschliesslich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Der Personalverleih erfolgt in jedem Fall direkt und ausschliesslich durch die auf der Plattform angeschlossenen, kantonal beziehungsweise eidgenössisch bewilligten Temporärbüros (vgl. Art. 2 und Art. 3 dieser AGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen zyvon und den Kunden über die Nutzung der Plattform TempConnect. Sie gelten sinngemäss für TempTime und TempOffice, soweit deren Nutzung vereinbart ist.
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Plattform TempConnect (inklusive Web-Applikation, mobiler Applikationen, Schnittstellen und damit verbundener Dienste wie der Stundenerfassung TempTime, soweit diese Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist) zwischen zyvon und dem Kunden.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn zyvon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von zyvon.
1.3 Individuelle Vereinbarungen (z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote, Leistungsbeschriebe, Service Level Agreements) gehen diesen AGB im Umfang des Widerspruchs vor. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
1.4 Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Unternehmen. Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumentenrechts sind von der Nutzung ausgeschlossen.
1.5 Begriffe:
2.1 zyvon stellt dem Kunden die Plattform während der Vertragslaufzeit in der jeweils aktuellen Version als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem vereinbarten Abonnement. Zum typischen Funktionsumfang gehören insbesondere:
2.2 Neutrale Plattform, kein Personalverleih durch zyvon. zyvon erbringt ausschliesslich technische Dienstleistungen (Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Plattform). zyvon:
2.3 Der Personalverleih erfolgt ausschliesslich durch die angeschlossenen Büros, welche über die erforderlichen kantonalen und, bei grenzüberschreitendem Verleih, eidgenössischen Bewilligungen nach AVG verfügen müssen. Jedes Büro bestätigt mit der Registrierung, dass es über die erforderlichen Bewilligungen verfügt, und weist diese zyvon auf Verlangen nach (vgl. Art. 7.2).
2.4 Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften im Rahmen der Einsätze, insbesondere des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11; Arbeits- und Ruhezeiten, Gesundheitsschutz), allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge (namentlich GAV Personalverleih und Landesmantelvertrag Bauhauptgewerbe, soweit anwendbar), des Entsendegesetzes sowie sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, obliegt ausschliesslich den Kunden. Von der Plattform bereitgestellte Berechnungen, Vorlagen oder Hinweise (z.B. Stundenauswertungen) sind reine Hilfsmittel und ersetzen keine eigene rechtliche Prüfung durch den Kunden.
2.5 zyvon kann den Funktionsumfang der Plattform weiterentwickeln, ändern oder einzelne Funktionen einstellen, sofern die wesentlichen vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Art. 13 bleibt vorbehalten.
2.6 Beta-Funktionen, Testphasen und unentgeltlich bereitgestellte Zusatzfunktionen werden «wie besehen» ohne Gewährleistung bereitgestellt und können jederzeit angepasst oder eingestellt werden.
3.1 Verträge über Einsätze (Verleihverträge, Rahmenverträge, Einzelabrufe) kommen ausschliesslich zwischen Büro und Baufirma zustande. Deren Inhalt, insbesondere Tarife, Margen, Einsatzbedingungen, Übernahmeentschädigungen und Haftungsfragen, ist allein Sache der beteiligten Kunden. Zwingende Vorgaben des AVG (insbesondere Art. 19 bis 22 AVG zu Form und Inhalt von Arbeits- und Verleihverträgen) sind durch die Kunden einzuhalten.
3.2 zyvon haftet nicht für das Verhalten von Kunden untereinander, insbesondere nicht für die Bonität, die Bewilligungslage, die Vertragserfüllung oder die Qualität des Personals eines Büros beziehungsweise die Zahlungsfähigkeit oder Einsatzbedingungen einer Baufirma. Von zyvon durchgeführte Prüfungen von Büros (z.B. Handelsregister, Betreibungsauskunft, Bonität) sind freiwillige Hilfestellungen ohne Garantie.
3.3 Umgehungsverbote, Exklusivitäten oder Übernahmeentschädigungen zwischen Büro und Baufirma sind ausschliesslich in deren bilateralen Verträgen zu regeln; zyvon ist an solchen Abreden nicht beteiligt.
4.1 Die Darstellung der Plattform und der Preisliste stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande durch: (i) Annahme einer Registrierungs- beziehungsweise Bestellanfrage des Kunden durch zyvon (Freischaltung oder schriftliche oder elektronische Bestätigung) oder (ii) beidseitige Unterzeichnung eines Einzelvertrags beziehungsweise einer Auftragsbestätigung, welche auf diese AGB verweist. Der Zugang zur Plattform erfolgt auf Einladung; eine Selbstregistrierung ist nicht möglich.
4.2 zyvon ist frei, Registrierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein Büro die erforderlichen AVG-Bewilligungen nicht nachweist.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung und danach gemachten Angaben (Firma, UID, Bewilligungen, Rechnungsadresse, Ansprechpersonen) wahr, vollständig und aktuell sind, und aktualisiert diese unverzüglich bei Änderungen.
4.4 Nutzerkonten sind persönlich und dürfen nur durch die jeweils berechtigte Person genutzt werden. Der Kunde sorgt für die sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten, verwaltet die Berechtigungen seiner Mitarbeitenden eigenverantwortlich und deaktiviert Konten ausscheidender Mitarbeitender unverzüglich. Der Kunde haftet für Handlungen, die über seine Nutzerkonten vorgenommen werden, wie für eigene Handlungen, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft (z.B. bei nachweislichem Missbrauch trotz angemessener Schutzmassnahmen und unverzüglicher Meldung).
4.5 Bei Verdacht auf Missbrauch eines Kontos hat der Kunde zyvon unverzüglich zu informieren; zyvon kann betroffene Konten vorsorglich sperren (vgl. Art. 11).
5.1 Büros. Die Nutzung der Plattform durch Büros ist kostenpflichtig gemäss der jeweils gültigen Preisliste, die zyvon dem Büro vor Vertragsschluss aushändigt und die integrierender Bestandteil des Vertrags ist. Massgebend ist die Anzahl der freigeschalteten Filialen und das gewählte Abonnement. Es fallen keine Einrichtungsgebühren an; es gilt keine Mindestlaufzeit.
5.2 Baufirmen. Für Baufirmen ist die Nutzung während einer individuell vereinbarten Einführungsphase kostenlos. Danach gilt das mit der Baufirma vereinbarte Modell (Abonnement, umsatzbezogene Entschädigung oder Entgelt pro Einsatz) gemäss Einzelvereinbarung. Ohne Einzelvereinbarung bleibt die Nutzung für Baufirmen kostenlos.
5.3 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). zyvon ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; wird zyvon mehrwertsteuerpflichtig, wird die Mehrwertsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich verrechnet.
5.4 Abonnementsgebühren werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR); es ist ein Verzugszins von 5 % p.a. (Art. 104 OR) geschuldet. zyvon kann zudem Mahngebühren von CHF 20.00 pro Mahnung erheben.
5.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist zyvon nach vorgängiger Ankündigung mit Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren (Art. 11), bis die offenen Beträge beglichen sind. Die Zahlungspflicht besteht während der Sperrung fort.
5.6 zyvon kann die Preisliste mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf den Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anpassen. Bei einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu, auszuüben innert 30 Tagen ab Ankündigung.
5.7 Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.1 zyvon erbringt die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und nach anerkannten Regeln der Technik. zyvon strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99.5 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
6.2 Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind insbesondere:
6.3 Support wird an Werktagen (Montag bis Freitag) von 09.00 bis 17.00 Uhr per E-Mail (info@tempconnectsuisse.ch) und Telefon (041 244 05 15) erbracht. Störungen können Kunden rund um die Uhr über den IT-Support (041 244 05 16) melden. Reaktions- und Lösungszeiten sind, soweit nicht in einem separaten SLA vereinbart, Zielwerte und keine zugesicherten Eigenschaften.
6.4 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich und wirkt bei der Eingrenzung und Behebung im zumutbaren Umfang mit.
7.1 Der Kunde nutzt die Plattform ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Zwecks, des anwendbaren Rechts und dieser AGB. Untersagt sind insbesondere:
7.2 Büros sichern zu und gewährleisten, dass sie während der gesamten Vertragsdauer über die erforderlichen Bewilligungen für Personalverleih und gegebenenfalls Personalvermittlung nach AVG verfügen, und weisen diese zyvon auf erste Aufforderung nach. Der Wegfall einer Bewilligung ist zyvon unverzüglich und unaufgefordert zu melden; zyvon ist in diesem Fall zur sofortigen Sperrung des betroffenen Büros berechtigt.
7.3 Baufirmen stellen sicher, dass Anfragen und Einsatzbedingungen den geltenden Vorschriften entsprechen (insbesondere ArG, Unfallverhütungsvorschriften, anwendbare GAV) und dass die auf der Plattform erfassten beziehungsweise freigegebenen Stunden der Wahrheit entsprechen.
7.4 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm eingestellten Inhalte und Daten allein verantwortlich, einschliesslich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Bekanntgabe von Personendaten (z.B. Kandidatendossiers) an andere Nutzer der Plattform.
7.5 Der Kunde hält zyvon von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschliesslich angemessener Rechtsverteidigungskosten) schadlos, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser AGB oder des anwendbaren Rechts durch den Kunden oder ihm zurechenbare Personen beruhen.
8.1 Die Parteien halten das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1; in Kraft seit 1. September 2023) und die dazugehörige Verordnung (DSV) ein.
8.2 Rollenverteilung. Soweit zyvon Personendaten (insbesondere Daten von Kandidaten, verliehenen Arbeitnehmern und Ansprechpersonen der Kunden) im Auftrag der Kunden bearbeitet, handelt zyvon als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG; die Kunden bleiben Verantwortliche. Für die Bearbeitung von Personendaten zu eigenen Zwecken (z.B. Vertrags- und Rechnungsdaten der Kunden, Plattform-Sicherheit, gesetzliche Pflichten) ist zyvon selbst Verantwortliche.
8.3 Die Einzelheiten der Auftragsbearbeitung (Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung, Datenkategorien, technische und organisatorische Massnahmen, Unterauftragsbearbeiter, Unterstützungspflichten, Löschung und Rückgabe) werden im separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV) von zyvon geregelt, der integrierender Bestandteil des Vertrags ist.
8.4 Hosting. Die Plattformdaten werden bei Supabase (Amazon Web Services, Region EU West, Irland) gespeichert; die Web-Applikation wird über Vercel Inc. (USA) ausgeliefert. Erfolgt eine Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland, stellt zyvon die Anforderungen von Art. 16 ff. DSG sicher (Länder mit angemessenem Schutzniveau gemäss Anhang 1 DSV oder geeignete Garantien, insbesondere von der Schweiz anerkannte Standarddatenschutzklauseln oder das Swiss-U.S. Data Privacy Framework).
8.5 zyvon trifft dem Risiko angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit (Art. 8 DSG), insbesondere Zugriffskontrollen, Verschlüsselung der Übertragung, rollenbasierte Berechtigungen, Protokollierung und regelmässige Backups.
8.6 Verletzungen der Datensicherheit meldet zyvon dem betroffenen Kunden so rasch als möglich, damit dieser seine Meldepflichten gegenüber dem EDÖB (Art. 24 DSG) und gegebenenfalls gegenüber betroffenen Personen erfüllen kann.
8.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm bearbeiteten betroffenen Personen (insbesondere Kandidaten und Arbeitnehmer) gemäss Art. 19 ff. DSG zu informieren und, soweit erforderlich, die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Bekanntgabe an andere Nutzer sicherzustellen. Besonders schützenswerte Personendaten (z.B. Gesundheitsdaten, Sozialhilfebezug) dürfen nur eingestellt werden, soweit dies für die Einsatzabwicklung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
8.8 zyvon ist berechtigt, Daten in anonymisierter oder aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf bestimmte oder bestimmbare Personen oder auf einzelne Kunden zulässt, zur Verbesserung der Plattform, für Statistiken und für Benchmarks zu verwenden.
8.9 Nach Vertragsende stellt zyvon dem Kunden seine Daten während 30 Tagen in einem gängigen Format (z.B. CSV- oder Excel-Export) zur Verfügung und löscht sie anschliessend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten regelt der ADV.
8.10 Referenzsystem. Baufirmen können temporär eingesetzte Mitarbeitende während oder nach einem Einsatz mit einer Sterneskala von 1 bis 5 und einem Kommentar bewerten. Es gelten folgende Regeln:
9.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte an der Plattform, ihrer Software, ihren Datenbanken (Struktur), Designs, Marken, Logos und Dokumentationen stehen ausschliesslich zyvon beziehungsweise ihren Lizenzgebern zu. Dies gilt auch für Weiterentwicklungen, die aufgrund von Feedback, Fehlermeldungen oder Vorschlägen des Kunden entstehen; der Kunde räumt zyvon an solchem Feedback ein unentgeltliches, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
9.2 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform für eigene Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere an Quellcode, werden nicht eingeräumt.
9.3 Die vom Kunden auf der Plattform eingestellten Inhalte und Daten verbleiben im Eigentum beziehungsweise in der Verfügungsbefugnis des Kunden. Der Kunde räumt zyvon die für den Betrieb der Plattform erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Inhalten ein (Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige gegenüber berechtigten Nutzern, Backups).
9.4 Kennzeichen der Kunden dürfen von zyvon als Referenz (Logo oder Name in Kundenlisten) verwendet werden, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
10.1 zyvon stellt die Plattform «wie besehen» zur Verfügung. Software ist nie fehlerfrei: Fehler, Störungen, Unterbrüche und Datenverluste können auftreten und begründen keine Ansprüche gegen zyvon. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und nachvollziehbar; zyvon bemüht sich, erhebliche Mängel innert angemessener Frist zu beheben, ohne dazu verpflichtet zu sein. Jede Gewährleistung, insbesondere für eine bestimmte Verfügbarkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Richtigkeit von Auswertungen oder Vermittlungserfolg, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde sichert seine Daten durch regelmässige Exporte selbst.
10.2 Haftungsausschluss. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung von zyvon aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Nutzung der Plattform ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung:
10.3 Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
10.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten (ausgenommen Zahlungspflichten), soweit diese auf Ereignissen beruht, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (z.B. Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Massnahmen, grossflächige Ausfälle von Strom-, Netz- oder Cloud-Infrastruktur, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich; die Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.
11.1 zyvon kann den Zugang eines Kunden oder einzelner Nutzerkonten ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn:
11.2 Die Sperrung wird dem Kunden, sofern rechtlich zulässig und ohne Gefährdung des Sperrzwecks möglich, vorgängig, andernfalls unverzüglich nachträglich, unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund entfällt.
11.3 Während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt die Pflicht zur Zahlung der Abonnementsgebühren bestehen. Weitergehende Rechte von zyvon, insbesondere die ausserordentliche Kündigung (Art. 12.4) und Schadenersatz, bleiben vorbehalten.
12.1 Der Vertrag tritt mit dem Vertragsschluss gemäss Art. 4.1 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist. Es gilt keine Mindestlaufzeit.
12.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung einzelner Filial-Abonnements ist mit gleicher Frist möglich.
12.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform oder einer gleichwertigen elektronischen Form, namentlich per E-Mail an info@tempconnectsuisse.ch mit Bestätigung durch zyvon.
12.4 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für zyvon insbesondere vor bei:
12.5 Bei Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte. Für die Herausgabe und Löschung der Daten gilt Art. 8.9. Bereits bezahlte Entgelte für nicht bezogene Leistungszeiträume werden bei ordentlicher Kündigung durch zyvon oder bei ausserordentlicher Kündigung durch den Kunden aus einem von zyvon zu vertretenden wichtigen Grund anteilig zurückerstattet; im Übrigen ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
12.6 Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten (insbesondere Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand), bleiben nach Vertragsende in Kraft.
13.1 zyvon kann diese AGB anpassen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, des Leistungsumfangs oder der technischen Rahmenbedingungen.
13.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail oder Hinweis in der Plattform mit Abrufmöglichkeit) angekündigt.
13.3 Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen ab Zugang der Ankündigung schriftlich oder in Textform, gelten die geänderten AGB als genehmigt; auf diese Folge wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen. Bei fristgerechtem Widerspruch gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; zyvon ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich gemäss Art. 12.2 zu kündigen.
13.4 Änderungen, die den Kunden ausschliesslich begünstigen oder rein redaktioneller Natur sind, können ohne Ankündigungsfrist in Kraft gesetzt werden.
14.1 Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugehen (insbesondere Geschäftszahlen, Konditionen, Kandidaten- und Kundendaten, technische Informationen), vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung.
14.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Vertragsverletzung), rechtmässig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Anordnung offenzulegen sind (mit vorgängiger Information der anderen Partei, soweit zulässig).
14.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht während der Vertragsdauer und drei Jahre darüber hinaus; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des UWG gilt sie zeitlich unbeschränkt.
15.1 Vollständigkeit. Diese AGB bilden zusammen mit der jeweils gültigen Preisliste, dem ADV (Art. 8.3), der Zusatzvereinbarung Referenzsystem (Art. 8.10) und allfälligen Einzelvereinbarungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über die Nutzung der Plattform und ersetzen alle früheren diesbezüglichen Abreden.
15.2 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für allfällige Lücken.
15.3 Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von Einzelvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform oder einer gleichwertigen Textform (z.B. E-Mail mit beidseitiger Bestätigung); dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Vorbehalten bleibt das Änderungsverfahren gemäss Art. 13.
15.4 Abtretung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von zyvon an Dritte übertragen. zyvon darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, insbesondere auf eine künftig gegründete und im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, ohne Zustimmung des Kunden übertragen; der Kunde wird darüber informiert.
15.5 Keine Gesellschaft. Durch diese AGB oder die Nutzung der Plattform entsteht keine einfache Gesellschaft, kein Arbeitsverhältnis und kein Agentur-, Vermittlungs- oder Verleihverhältnis zwischen zyvon und dem Kunden.
15.6 Anwendbares Recht. Auf den Vertrag und diese AGB ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
15.7 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist Zug (Kanton Zug, Schweiz). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. zyvon ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
Der Kunde bestätigt, diese AGB gelesen und verstanden zu haben, und akzeptiert sie als integrierenden Bestandteil des Vertrags über die Nutzung der Plattform TempConnect. Die Annahme kann elektronisch (Bestätigung bei der Freischaltung, Bestellbestätigung) oder durch Unterzeichnung erfolgen.
Für zyvon
Arlind Gashi, Inhaber
Ort, Datum: _______________________ Unterschrift: _______________________
Für den Kunden
Firma, Sitz: _______________________
Name, Funktion: _______________________
Ort, Datum: _______________________ Unterschrift: _______________________
Integrierende Bestandteile, soweit vereinbart: Preisliste TempConnect (Art. 5.1), Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV), Zusatzvereinbarung Referenzsystem (für Büros), Leistungsbeschreibung der Abonnemente.